Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltung AGB

Die AGB regeln den vertraglichen Abschluss, dessen Inhalt und die Abwicklung der Dienstleistungen in Zusammenhang mit Prüfungen. Die AGB gelten für alle Prüfungen, die von der gynécologie suisse SGGG organisiert werden. Sie sind integrierender Bestandteil des Vertrages mit den Prüfungsteilnehmer:innen (nachfolgend Teilnehmer:in). Sie ergänzen allfällige spezielle Regelungen für einzelne Prüfungen.

2) Anmeldung

2.1. Die Anmeldung für die Teilnahme an Prüfungen erfolgt in der Regel elektronisch und ist verbindlich. Zusätzlich aufgelistete Unterlagen (Belege, etc.) sind einzureichen. Mit der Anmeldung akzeptiert der:die Teilnehmer:in die AGB.

2.2. Sofern die Teilnehmerzahl beschränkt ist und sofern keine anderen Anmeldevoraussetzungen oder Zulassungsbeschränkungen gelten, werden die Anmeldungen in Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mitglieder der SGGG haben Vorrang bei der Berücksichtigung der Anmeldung

2.3. Mit der Anmeldung entsteht kein Anspruch auf Durchführung.

2.4. Der Eingang der Anmeldung wird mit dem Zustellen der Rechnung bestätigt (Anmeldebestätigung).

3) Vertragsabschluss und Vertragsdauer

3.1. Der Vertrag beginnt unter Vorbehalt des Erfüllens der Anmeldevoraussetzungen bzw. Zulassungsbeschränkungen mit der Zustellung der Rechnung durch die SGGG und endet nach Durchführung der Prüfung.

3.2. Der Rücktritt vom Vertrag und die Verschiebung der Prüfungen werden separat geregelt.

3.3. Die Anmeldung und Teilnahme an einer Prüfung sind persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar.

4) Prüfungsgebühr und Zahlungsfristen

4.1. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der:die Teilnehmer:in, die in Rechnung gestellte Teilnahmegebühr zu begleichen.

4.2. Die Prüfungsgebühr ist bei der Anmeldung direkt zu begleichen. Grundsätzlich haben nur Teilnehmer:innen Zutritt zur Prüfung, welche die Prüfungsgebühr bezahlt haben.

4.3. SGGG behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Allfällige Preisänderungen werden auf der Webseite der SGGG publiziert.

4.4. Das Nichtbezahlen der Prüfungsgebühr gilt nicht als Abmeldung.

5) Annullationskosten / Rücktritt

Bei Abmeldung von einer Prüfung werden grundsätzlich folgende Kosten in Rechnung gestellt:

Bis 5 Wochen vor der Prüfung: keine Kosten
34 bis 7 Tage vor  der Prüfung: 50% der Prüfungsgebühren
7 bis 0 Tage vor der Prüfung: volle Prüfungsgebühren

Vorbehalten bleiben spezielle Annullationsbedingungen der ausgeschriebenen Prüfung. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist an die SGGG zu richten.

Abmeldungen, welche mit einem Arztzeugnis begründet werden können, werden in der Regel nicht in Rechnung gestellt.

6) Prüfungsausschluss

Bei grobem Fehlverhalten eines:einer Teilnehmer:in oder wiederholten Störens der Prüfung ist die SGGG befugt, den:die Teilnehmer:in per sofort von der Prüfung und auch für künftige Prüfungen auszuschliessen. Die Prüfungsgebühr ist in diesem Fall trotzdem geschuldet und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion.

7) Absage / Verschiebung der Prüfung durch den Veranstalter

7.1 Die SGGG behält sich das Recht vor, Prüfungen im Falle höherer Gewalt oder aus anderen zwingenden, unvorhersehbaren und unabwendbaren Gründen abzusagen oder zu verschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, staatliche Anordnungen oder andere ausserordentliche Ereignisse, die den Prüfungsbetrieb unmöglich machen oder erheblich gefährden.

7.2 Im Falle einer solchen Absage wird der Veranstalter die Teilnehmenden unverzüglich informieren. Die Verschiebung des Prüfungstermins auf einen zeitnahen Ersatztermin gilt als primäre Abhilfemassnahme.

7.3 Bei einer Absage aufgrund höherer Gewalt ist die SGGG nicht verpflichtet, Kosten zu ersetzen, die den Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Prüfungsvorbereitung oder der Anreise entstanden sind (z. B. Lohnausfall oder Reisekosten).

7.4 Sollte eine Verschiebung nicht möglich sein, erfolgt die Rückerstattung der Prüfungsgebühren gemäss den in § [Zahlungsbedingungen] festgelegten Modalitäten.

8) Datenschutz / Bild- und Tonaufnahmen

8.1. Die SGGG bearbeitet die Daten, welche der:die Teilnehmer:in in Zusammenhang mit der Prüfung angibt mit grösster Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes. Mit der Anmeldung erklärt sich der:die Teilnehmer:in damit einverstanden, dass für die Organisation der Prüfung persönliche Daten elektronisch erfasst werden. Aus diesen Daten werden beispielsweise Teilnahmelisten und E-Mail-Verteiler erstellt, welche den Prüfungsexpert:innen und Teilnehmer:innen der entsprechenden Prüfung zur Verfügung stehen.

8.2. Die SGGG kann während der Prüfungen Bild- und Tonaufnahmen machen und diese für die Qualitätssicherung und zu Werbezwecken verwenden. Der:die Teilnehmer:in stimmt einer Abtretung seines Rechts am eigenen Bild für diese Zwecke zu. – wird nichts aufgenommen.

8.3. Ohne ausdrückliches Einverständnis von SGGG dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten der Prüfungen keine Video- oder Audio-Aufnahmen durch Teilnehmer:innen gemacht werden.

8.4. Der:die Teilnehmer:in verpflichtet sich ausdrücklich, alle erhaltenen Passwörter und Zugangsdaten vertraulich zu behalten, diese für Dritte unzugänglich aufzubewahren und nicht weiterzugeben.

9) Urheberrecht

Der:die Teilnehmer:in verpflichtet sich, das Copyright aller abgegebenen und heruntergeladenen Unterlagen zu wahren.

10) Haftung

10.1. Im Falle von Ansprüchen, unabhängig ihres Rechtsgrundes, ist die Haftung der SGGG soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10.2. Für Unfälle, die sich während der Prüfung oder auf dem Hin- und Rückweg ereignen, sowie für Sachbeschädigungen und Diebstähle übernimmt die SGGG keine Haftung. vgv

10.3. Die in den Block- und anderen Kursen vermittelten fachlichen Inhalte werden von der SGGG und den Prüfungsexpert:innen nach bestem Wissen und Gewissen an den Prüfungen abgefragt. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird keine Gewährung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernommen. Jede Haftung für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Falschnutzung der Informationen verursacht werden, ist ausgeschlossen.

11) Schlussbestimmungen

11.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsschluss ergebenden Streitigkeiten ist Luzern. Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.

11.2. Es findet Schweizer Recht Anwendung.

11.3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen nicht.

Sursee, 15.06.2026